Kleinanleger, die dem Zwangsumtausch ihrer Anleihen
bei dem griechischen Schuldenschnitt nicht zugestimmt hätten, könnten
vor einem deutschen Gericht Schadenersatz einklagen, glaubt die Deutsche
Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
Dies sagte der
Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
(DSW), Thomas Hechtfischer, in Berlin. Die privaten Gläubiger müssen auf
mindestens 53,5 Prozent ihrer Forderungen verzichten und erhalten neue
Papiere mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Mit diesem Vorgehen verstoße
Griechenland gegen Völker- und Europarecht, sagte Jurist Dirk Unrau.

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