Das Bundesverfassungsgericht bezweifelt, dass das EZB-Programm zum
unbegrenzten Aufkauf maroder Staatsanleihen mit EU-Recht vereinbar ist.
Es verweist die Entscheidung an den EuGH.
Über den umstrittenen
Anti-Krisen-Kurs der Europäischen Zentralbank in der
Euro-Staatsschuldenkrise muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht teilte am Freitag
in Karlsruhe mit, dass es ein entsprechendes Verfahren ausgesetzt und
den Luxemburger Richtern zur Vorabentscheidung vorgelegt habe.



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